Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium, welches den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt. Gemeinsam werden Fragen des pfarrlichen Lebens hinsichtlich der seelsorglichen und sozialen Situation der Pfarrgemeinde bedacht und beschlossen. Der Pfarrgemeinderat vertritt die Pfarre innerkirchlich und in der Öffentlichkeit.