Überprüfungsausschuss

Der Überprüfungsausschuss hat die Gebarung der Gemeinde einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmen auf ihre Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (§ 109 TGO 2001). Mindestens in jedem dritten Monat sind Kassenprüfungen vorzunehmen (§ 110 TGO 2001). Gemäß § 111 TGO 2001 muss der Bürgermeister den Entwurf des Rechnungsabschlusses vor der Auflage zur allgemeinen Einsichtnahme dem Überprüfungsausschuss zur Vorprüfung vorlegen.

Obmann

Plank Daniel
Kontaktdaten von Daniel Plank
Gemeinderat
Daniel Plank
Gemeinsam für Thaur - GFT
plank.daniel@hotmail.com

Obmann-Stellvertreter

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Kontaktdaten von Josef Wopfner
Gemeinderat
Josef Wopfner
Neue Thaurer Einheitsliste - NEHL
Unternehmer und Landwirt
josef.wopfner@icloud.com

Schriftführer

 
Kontaktdaten von Gabriel Thaler
Finanzverwalter
Gabriel Thaler
1. Stock, Zimmer 6
Dorfplatz 4
Tel: +43 5223 492861 16
Fax: +43 5223 492861 78
buchhaltung@thaur.co.at

Mitglieder

Ersatzmitglieder