Meldeangelegenheiten

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Dies muss innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft erfolgen.

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Zuständig

Förderungen