Kindergeld Plus vom Land Tirol

Allgemeine Informationen 

Das Tiroler Kindergeld Plus ist eine Familienförderungsleistung des Landes Tirol und soll einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder unterstützen. Das Kindergeld Plus ist einkommensabhängig und wird auf Ansuchen zuerkannt. Die Einreichung der Anträge ist nur online möglich. Für den Betreuungsaufwand wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger Zuschuss gewährt. Der Förderbetrag beträgt je nach Höhe des Familieneinkommens € 500,-- bzw. € 300,--. Nähere Details sowie die Einkommensgrenzen finden Sie in der Richtlinie Kindergeld Plus

Voraussetzungen

  • Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.
  • Der Hauptwohnsitz muss sich in Tirol befinden.
  • Förderungen werden für Kinder gewährt, welche vor dem 2. September des jeweiligen Förderzeitraumes das 2. bzw. 3. Lebensjahr vollendet haben.

Fristen

Förderzeitraum ist jeweils der 01.07. bis 30.06. des Folgejahres.
Innerhalb dieses Zeitraumes sind die Förderanträge elektronisch mittels Online-Formular einzubringen. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich.

Den aktuellen Förderzeitraum bzw. die förderbaren Geburtsdaten finden sie hier.

Zuständige Stelle

Abteilung Gesellschaft und Arbeit Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck   
Tel. +43 512 508 3142
Fax +43 512 508 743145
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at 
 

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Kosten

Für die Antragstellung mittels Online-Formular entstehen keine Kosten.
Die Kosten für die beizulegende „Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde“ sind von der Förderwerberin bzw. vom Förderwerber zu tragen. (Die Gemeinde Thaur stellt die Haushaltsbestätigung für diesen Zweck gratis aus!)

 

Wichtige Rechtsgrundlagen

Datei herunterladen: PDFRahmenrichtlinie der Familienförderung des Landes Tirol

Zum Onlineformular

 

Zuständig