Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt.

Bemessungsbasis ist der vom jeweils zuständigen Lagefinanzamt (für das Bundesland Wien und den ehemaligen politischen Bezirk Wien-Umgebung im Bundesland Niederösterreich das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel in Wien) festgestellte Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) nach den Bestimmungen der §§ 18 und 19 des Grundsteuergesetzes errechnet.

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